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§ 16 EUZBLG

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Gründung der Europäischen Union in Kraft. Dieser Tag ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Abweichend von Satz 1 tritt § 5 Abs. 3 am 1. Januar 1993 in Kraft.

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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