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Eisenbahnverkehrs-Verordnung
- Eingangsformel
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Anwendung der Verordnung (EU) 2021/782 für den Schienenpersonennahverkehr und für den Schienenpersonenverkehr zu historischen oder touristischen Zwecken
Abschnitt 1 Beförderung von Personen und ihrem Gepäck
- § 3Abweichungen in den Beförderungsbedingungen
- § 4Sonderabmachungen
- § 5Ausschluss von der Beförderung
- § 6Erhöhtes Beförderungsentgelt
- § 7Entwertung von Fahrausweisen durch den Reisenden
- § 8Nachzahlung oder Erstattung bei falscher Höhe des Beförderungsentgelts
- § 9Erstattung des Beförderungsentgelts bei Nichtnutzung des Fahrausweises
- § 10Informationen über Fahrgastrechte bei Fahrt im Schienenpersonennahverkehr
- § 11Zusätzliche Rechte bei Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
Abschnitt 2 Aufbewahrung von Reise- und Handgepäck
Abschnitt 3 Schlussvorschriften