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§ 8 EWIVAG

Ausscheiden eines Mitglieds

Ein Mitglied scheidet außer aus den Gründen nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung aus der Vereinigung aus, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

EWIV-Ausführungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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