Gesetze › EWIVAG § 8 EWIVAG Ausscheiden eines Mitglieds Ein Mitglied scheidet außer aus den Gründen nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung aus der Vereinigung aus, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird. EWIV-Ausführungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 7 Entlassung der Geschäftsführer § 9