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Schlussformel EZMWBNAbkV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Verordnung zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage über eine Zweigniederlassung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage in Bonn · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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