Gesetze › FachbauTischlPrV § 9 FachbauTischlPrV Wiederholung der Prüfung Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachbauleiter/Geprüfte Fachbauleiterin im Tischlerhandwerk · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 8 Zeugnisse § 10 Inkrafttreten