Gesetze › FahrpersStG § 7 FahrpersStG Sicherheitsleistung Wird eine angeordnete Sicherheitsleistung nicht sofort erbracht, so kann die zuständige Behörde die Weiterfahrt bis zur vollständigen Erbringung untersagen. Fahrpersonalgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 Allgemeine Verwaltungsvorschriften § 8 Bußgeldvorschriften