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§ 12 FahrSiLehrgZulV

Prüfungskommission

Der praktische Prüfungsteil ist von einer Prüfungskommission abzunehmen und zu bewerten, die aus drei Prüfenden besteht. Die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat.

Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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