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§ 7 FahrSiLehrgZulV

Nichtbestehen eines Prüfungsteils

Im Falle des Nichtbestehens des theoretischen oder des praktischen Prüfungsteils besteht keine Möglichkeit zur Nachprüfung. Eine Wiederholungsprüfung darf frühestens 48 Stunden nach der ersten Prüfung stattfinden.

Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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