§ 111 FamFG
Familiensachen
Familiensachen sind
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
Ehewohnungs- und Haushaltssachen,
- 6.
- 7.
Versorgungsausgleichssachen,
- 8.
- 9.
- 10.
- 11.
Lebenspartnerschaftssachen.
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle