§ 186 FamFG
Adoptionssachen
Adoptionssachen sind Verfahren, die
- 1.
- 2.
die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
- 3.
die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
- 4.
die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreffen.
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle