Gesetze › FeiertEVDBest 1 § 4 FeiertEVDBest 1 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Schlußformel