AdvoCite
§ 4 FeinOAusbV
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
manuelles und maschinelles Herstellen von plan- und rundoptischen Bauteilen,
- 2.
Auswählen und Anwenden von Fügetechniken,
- 3.
Reinigen von optischen Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 4.
Anwenden von Verfahren zur Oberflächenbeschichtung,
- 5.
Montieren und Justieren von Bauteilen und Baugruppen zu optischen Systemen,
- 6.
Messen und Prüfen von optischen Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 7.
manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen,
- 8.
Anwenden des Qualitätsmanagements,
- 9.
Planen, Steuern und Optimieren von Arbeitsprozessen,
- 10.
Bereitstellen von Werkstoffen und Betriebsstoffen,
- 11.
Bedienen und Steuern von Produktionsanlagen,
- 12.
Instandhalten von Betriebsmitteln und
- 13.
Anwenden von betrieblicher und technischer Kommunikation.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt.