§ 8 FeinOAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 1
Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Herstellen von planoptischen Bauteilen“ und
- 2.
„Bauteilqualität und Arbeitsorganisation“.
Feinoptikerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle