Gesetze › FeuerwEhrKrÄndErl Schlussformel FeuerwEhrKrÄndErl Der Bundespräsident Der Bundesminister des Innern Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 3