Gesetze › FFG › Teil 4 Finanzierung, Verwendung der Mittel› Abschnitt 1 Finanzierung› Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 126 FFG Begriffsbestimmung Kinofilm Ein Kinofilm im Sinne der §§ 129 bis 135 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde. Filmförderungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 125 Fälligkeit § 127 Begriffsbestimmungen Nettoumsatz und Nettowerbeumsatz