Gesetze › FFG › Teil 1 Aufbau und Organisation der Filmförderungsanstalt› Kapitel 2 Organisation› Abschnitt 1 Organe› Unterabschnitt 2 Präsidium § 17 FFG Vorsitz Den Vorsitz des Präsidiums führt die Person, die den Vorsitz des Verwaltungsrats innehat. Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat. Filmförderungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 16 Amtszeit § 18 Beschlussfähigkeit, Verfahren, Geschäftsordnung