Gesetze › FGO › Zweiter Teil Verfahren› Abschnitt III Verfahren im ersten Rechtszug § 75 FGO Den Beteiligten sind, soweit es noch nicht geschehen ist, die Unterlagen der Besteuerung auf Antrag oder, wenn der Inhalt der Klageschrift dazu Anlass gibt, von Amts wegen mitzuteilen. Finanzgerichtsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 74 § 76