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FinDPrV
Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft
Teil 1 Fortbildungsabschlüsse in der Finanzdienstleistungswirtschaft
Teil 2 Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen und Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen
- § 2Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 3Zulassungsvoraussetzungen
- § 4Gliederung und Durchführung der Prüfung
- § 5Inhalt der Prüfung
- § 6Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 7Bewerten der Prüfungsleistungen
Teil 3 Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung und Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung
- § 8Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 9Zeugnisse
- § 10Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 11Zulassungsvoraussetzungen
- § 12Gliederung und Durchführung der Prüfung
- § 13Inhalte im Prüfungsteil A (Privatkunden)
- § 14Inhalte im Prüfungsteil B (Geschäftskunden)
- § 15Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
Teil 4 Gemeinsame Schlussvorschriften
- § 16Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 17Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 18Zeugnisse
- § 19Ausbildereignung
- § 20Wiederholung der Prüfung
- § 21Übergangsvorschriften
- § 22Inkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 7, 8, 16 und 17) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
- Anlage 2(zu § 9) Zeugnisinhalte
- Anlage 3(zu § 18) Zeugnisinhalte