Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.
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Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitrahmen der Prüfungen legt die zuständige Stelle fest.
Fahrzeuginterieur-Mechaniker-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle