Für das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Ministerpräsident
Für den Freistaat Sachsen, der Ministerpräsident
Für das Land Sachsen-Anhalt, der Ministerpräsident
Für den Freistaat Thüringen, die Ministerpräsidentin
Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle