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Art. 1 FinVermStVtrG

Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

(1)

Dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) wird zugestimmt.

(2)

Der Finanzvermögen-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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