§ 12 FKüAusbV
Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“,
- 2.
„Produkte und Lagerhaltung“ sowie
- 3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle