Gesetze › FKüAusbV › Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung § 2 FKüAusbV Dauer der Berufsausbildung Die Berufsausbildung dauert zwei Jahre. Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Begriffsbestimmungen