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§ 5 FKüAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Umgang mit Gästen und Teammitgliedern,
- 2.
Annahme und Einlagerung von Waren,
- 3.
Vor- und Nachbereitung von Arbeiten für die Speisenzubereitung sowie Einsatz von Geräten, Maschinen und Arbeitsmitteln,
- 4.
Anwendung der grundlegenden Arbeitstechniken in der Küche,
- 5.
Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in Service und Wirtschaftsdienst,
- 6.
Zubereitung von Salaten, Eierspeisen, einfachen Speisen und Gerichten aus pflanzlichen Nahrungsmitteln und aus Pilzen,
- 7.
Anrichten und Garnieren von kalten Gerichten, von Süßspeisen und von Desserts,
- 8.
Zubereitung von einfachen Suppen, Soßen und Eintöpfen,
- 9.
Zubereitung von Sättigungsbeilagen und
- 10.
Zubereitung von einfachen Fleisch- und Fischgerichten.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt und
- 5.
Durchführung von Hygienemaßnahmen.