§ 31 FKAG
Sofortige Vollziehbarkeit
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach den §§ 21, 23 Absatz 4, § 28 Absatz 1 und § 29 Absatz 1 und 2 haben keine aufschiebende Wirkung.
Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle