§ 5 FKeramAusbV
Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer/zur Figurenkeramformerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle