V. FlaggAnO
- 1.
Die Führung der Bundesdienstflagge an Dienstkraftfahrzeugen der deutschen Vertretungen im Ausland regelt das Auswärtige Amt.
- 2.
Die Flaggenführung bei der Bundeswehr und bei der Bundespolizei wird besonders geregelt.
Anordnung über die deutschen Flaggen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle