§ 7 FlechtwAusbV
Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Flechtwerkgestalter/zur Flechtwerkgestalterin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle