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§ 6 FleiAusbV

Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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