Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/zur Fleischerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle