Die zuständige Behörde bestimmt die Termine für die Durchführung der Sachkundeprüfung nach Bedarf. Die zuständige Behörde gibt die Termine und die Anmeldefristen in geeigneter Form rechtzeitig öffentlich bekannt.
2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle