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Anlage FlGlasTechAusbV

(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 435 - 437)

Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
1234
1Annehmen, Transportieren und Lagern von Flachglas (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)a)Wareneingang auf Art, Menge und Qualität prüfenb)Flachgläser lagernc)Annahme- und Lagerungsprozesse dokumentieren5
d)Flurförderzeuge und Krane bedienen und Flachgläser unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften betriebsintern transportieren4
2Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)a)Auftrags-, Produktions- und Wartungsinformationen beschaffen und auswertenb)Konstruktionszeichnungen auswertenc)Arbeitsschritte mit vor- und nachgelagerten Arbeitsbereichen abstimmen und planen, Abläufe koordinieren und den Materialfluss sicherstellend)Dokumentation sicherstellen8
3Manuelles Trennen von Flachglas und Bearbeiten von Kanten (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)a)Werkstoffe und Werkzeuge auswählenb)Produktionsunterlagen sichten und auswertenc)Flachglas aufmessen, schneiden und brechend)Schleifmittel auswählene)Zusatz- und Betriebsmittel auswählenf)Kanten säumen, schleifen und poliereng)Maß- und Formhaltigkeit sowie Schleifbild prüfen18
4Instandhalten von Maschinen und Anlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)a)pneumatische Steuer- und Antriebselemente sowie mechanische Komponenten nach betrieblichen Vorgaben prüfen und wartenb)Funktion elektrotechnischer und elektronischer Steuer- und Antriebselemente prüfen, Fehler kommunizieren und Funktion der Steuer- und Antriebselemente sicherstellen14
5Maschinelles Trennen von Flachglas (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)a)Verfahren sowie Zusatz- und Betriebsmittel auswählenb)Maschinen und Anlagen rüsten, vorbereiten und in Betrieb nehmenc)automatisierte Produktions- und Schneidanlagen steuern und regelnd)digitale Prozesse überwachene)Maß- und Formhaltigkeit prüfen18
6Maschinelles Bearbeiten von Flachglas (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)a)Konstruktionszeichnungen anwendenb)Bearbeitungsprozesse zum Bohren, Schleifen, Fräsen und Senken auswählenc)Prozessdaten ermitteln und eingeben sowie Anlagen vorbereiten, in Betrieb nehmen und steuernd)Rückstände beseitigen sowie Qualitäts- und Endkontrolle durchführen und dokumentieren17
7Veredeln von Oberflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)a)Schablonen anfertigen und Oberflächen durch Sandstrahlen bearbeitenb)Oberflächen bedruckenc)Oberflächen versiegeln19
8Fügen von Flachgläsern (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)a)Flachgläser durch Laminieren verbinden18
b)Flachgläser, insbesondere bei der Isolierglasherstellung, durch Kleben verbinden18
9Thermisches Behandeln von Flachgläsern (§ 4 Absatz 2 Nummer 9)a)Sicherheitsglas durch Vorspannen herstellenb)vorgespannte Flachgläser, insbesondere im Hinblick auf das Bruchverhalten, analysieren und dokumentieren10
10Optimieren von Arbeitsprozessen und Sicherstellen der Qualität (§ 4 Absatz 2 Nummer 10)a)Arbeitsprozesse analysieren, reflektieren und entsprechend den betrieblichen Anforderungen optimierenb)Veränderungen dokumentierenc)Fehler analysieren und Maßnahmen zur Behebung ergreifend)Qualitätsstandards sicherstellen7
Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im
1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat
1234
1Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigungb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennenwährend der gesamten Ausbildung
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2)a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Flachglastechnologenausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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