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§ 4 FloristAusbV
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Pflanzenschmuck und Blumenschmuck anlassbezogen gestalten,
- 2.
Pflanzen pflegen und Pflanzenteile versorgen sowie Maßnahmen zum Pflanzenschutz ergreifen,
- 3.
Kunden und Kundinnen serviceorientiert beraten,
- 4.
Kalkulationen durchführen sowie Produkte und Dienstleistungen verkaufen,
- 5.
Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
- 6.
Waren präsentieren,
- 7.
Waren beschaffen,
- 8.
Waren annehmen und lagern sowie Warenbestände überwachen,
- 9.
Arbeitsabläufe planen, steuern und optimieren,
- 10.
Werkstoffe und Betriebsmittel bereitstellen sowie
- 11.
Geschäftserfolg auf Grundlage kaufmännischer Steuerung und Kontrolle sicherstellen.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit und
- 4.
digitalisierte Arbeitswelt.