Gesetze › FlRV › Zweiter Abschnitt Berechtigung zur Führung der Bundesflagge› 3. Flaggenbescheinigungen § 13 FlRV Die Flaggenbescheinigung berührt nicht die Vorschriften darüber, ob und wie anstelle oder neben der Bundesflagge eine Dienstflagge gesetzt werden darf. Flaggenrechtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12 § 14