Der durchschnittliche Marktwert ist der Durchschnittsbetrag der Marktwerte eines gleichartigen Flugzeugs für die zugrunde zu legenden letzten Kalenderjahre vor dem Jahr der Wertermittlung.
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§ 9 Absatz 2 gilt entsprechend.
Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle