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§ 10 FlugBelWertV

Durchschnittlicher Marktwert

(1)

Der durchschnittliche Marktwert ist der Durchschnittsbetrag der Marktwerte eines gleichartigen Flugzeugs für die zugrunde zu legenden letzten Kalenderjahre vor dem Jahr der Wertermittlung.

(2)

§ 9 Absatz 2 gilt entsprechend.

Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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