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§ 3 FluLärmBüchV

Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil im Lärmschutzbereich, so gilt sie als ganz im Lärmschutzbereich gelegen. Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil in der Schutzzone 1, so gilt sie als ganz in dieser Schutzzone gelegen.

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Büchel · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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