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§ 2 FluLärmHohnV

Der Lärmschutzbereich mit seinen zwei Schutzzonen wird nach Anlage 1 bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen.

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hohn · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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