Der Lärmschutzbereich mit seinen zwei Schutzzonen wird nach Anlage 1 bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen.
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hopsten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle