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§ 4 FluLärmSpangV

Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Karten im Maßstab 1:5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist dieser Verordnung in verkleinerter Form als Anlage 2 beigefügt* Die topographische Karte und die Karten im Maßstab 1:5.000 sind bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Spangdahlem · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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