Gesetze › FlurbG › Dritter Teil Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes› Dritter Abschnitt Flurbereinigungsplan § 57 FlurbG Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer über ihre Wünsche für die Abfindung zu hören. Flurbereinigungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 56 § 58