§ 1 FMontAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fassadenmonteur/zur Fassadenmonteurin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle