Gesetze › FMStFG › Abschnitt 3 Allgemeine Regelungen § 29 FMStFG Sofortige Vollziehbarkeit Ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Die Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen hat keine aufschiebende Wirkung. Stabilisierungsfondsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 28 Anwendungsvorschrift für § 27 § 30 Rechtsweg