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§ 3 FoMaFüPrV
Gliederung der Prüfung
(1)
Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile
- 1.
Betriebsorganisation und umweltverträglicher Einsatz von Forsttechnik,
- 2.
Fällen und Aufarbeiten bei der hochmechanisierten Holzernte,
- 3.
Bringung von Holz, sonstige hochmechanisierte Verfahren.
(2)
Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.