Gesetze › ForstWiMeistPrV § 10 ForstWiMeistPrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt/Forstwirtin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Übergangsvorschriften