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§ 14 ForumRG

Freier Eintritt; Gebühren

(1)

Der Eintritt in das Forum Recht ist frei.

(2)

Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.

(3)

Das Nähere regelt die Satzung.

Forum-Recht-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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