Gesetze › FotoMedFachAusbV § 2 FotoMedFachAusbV Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotomedienfachmann/zur Fotomedienfachfrau · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild