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§ 5 FotoMedFachAusbV
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen
- 1.
Branche und Betrieb,
- 2.
Kommunikation und Verkauf
statt.
Für den Prüfungsbereich Branche und Betrieb bestehen folgende Vorgaben:
- 1.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
Leistungsangebote der Fotobranche darstellen,
- b)
Arbeitsabläufe planen und
- c)
für die eigene Arbeit maßgebende arbeits-, sozial- und umweltrechtliche Regelungen berücksichtigen
kann;
- a)
- 2.
der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bearbeiten;
- 3.
die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Kommunikation und Verkauf bestehen folgende Vorgaben:
- 1.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
Waren- und Produktkennzeichnungen im Verkaufsgespräch nutzen,
- b)
Verkaufssituationen beurteilen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und
- c)
Verkaufsvorgänge abwickeln und dafür erforderliche Berechnungen durchführen
kann;
- a)
- 2.
der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bearbeiten;
- 3.
die Prüfungszeit beträgt 75 Minuten.