Gesetze › FPersV › Abschnitt 4 Zentrales Fahrtenschreiberkartenregister § 13 FPersV Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister Die Daten über Fahrtenschreiberkarten werden fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht. Fahrpersonalverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12 Inhalt des Registers § 14 Mitteilung an das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister im automatisierten Dialogverfahren