Gesetze › FrühV § 10 FrühV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Frühförderungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Teilung der Kosten der Komplexleistung Schlussformel