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§ 3 FremdSprKFPrV

Inhalt und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:

  1. 1.

    „Mündliches Kommunizieren in der Fremdsprache“ nach § 4,

  2. 2.

    „Schriftliches Kommunizieren in der Fremdsprache“ nach § 5,

  3. 3.

    „Organisieren und Koordinieren in der Fremdsprache“ nach § 6,

  4. 4.

    „Beraten und Unterstützen in interkulturellen Angelegenheiten, auch in der Fremdsprache“ nach § 7.

Fremdsprachenkommunikation-Fortbildungsprüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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