Luftfahrzeuge, die im deutschen Luftraum betrieben werden, müssen mit der für die sichere Durchführung der Flugsicherungsverfahren notwendigen Flugsicherungsausrüstung nach den Vorschriften dieser Verordnung ausgerüstet sein.
Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle